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Große Prämien brauchen Platz: Jetzt bis zu 10.000 €⁠ sichern

Große Prämien brauchen Platz: Jetzt bis zu 10.000 €⁠ sichern

Für alle, die schon vor dem Finale jubeln wollen: Ob privat oder gewerblich – unsere Elektromodelle bringen viel Platz für Ihre Pläne und starke Vorteile mit ins Spiel. An der Spitze: der e‑Transporter Kastenwagen und der e‑Transporter Pritschenwagen Doppelkabine mit bis zu 10.000 €⁠(1) Sonderprämie – exklusiv bei teilnehmenden Volkswagen Nutzfahrzeuge Partnern. Als Privatkunde können Sie sich zusätzlich die staatliche E‑Auto‑Förderung⁠(2) auf Modelle wie den ID. Buzz sichern – separat von der Extra-Prämie. Noch bis zum 29. Mai einsteigen und den Spar‑Treffer landen.

1.

Fahrzeugabbildung zeigt ggf. vom Angebot abweichende Sonderausstattung. Für alle e‑Transporter Kastenwagen gilt eine Prämie in Höhe von bis zu 10.000,- €. Die Kaufprämie ist gültig bis zum 29.05.2026 beim Kauf eines Neufahrzeugs ohne Zulassung (Barkauf, Leasing oder Finanzierung). Es handelt sich um einen modellbezogenen, herstellerseitigen Preisnachlass, der für vorrätige Neufahrzeuge ohne Zulassung aus dem Herstellerlager gewährt wird. Dieser gilt zusätzlich zu den existierenden Basiskonditionen. Die Kaufprämie in Höhe von bis zu 10.000,- € ist ausschließlich bei Erstzulassungen bis zum 31.12.2026 verfügbar. Für die abgebildeten ID. Buzz Modelle gelten individuelle Prämienhöhen. Die Aktion richtet sich an private sowie gewerbliche Einzelkunden. Für gewerbliche Kunden reduziert sich die steuerliche Bewertung der Kaufprämie auf Grundlage des heranzuziehenden Bruttolistenpreises. Nicht gültig für Großkunden und Sonderabnehmer. Für weitere Informationen zu den Prämien wenden Sie sich bitte an Ihren teilnehmenden Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner oder lassen Sie sich online zu den ID. Buzz Modellen beraten.
2.

Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Sie müssen diese Förderung selbst beim staatlichen Fördergeber beantragen. Stand 19.01.2026. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
13. April 2026
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