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Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.autohaus-klein.de/. Sie orientiert sich an der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102, dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Technische Anforderungen leiten sich aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 ab, insbesondere den Erfolgskriterien auf den Stufen A und AA.

Allgemeine Zugänglichkeit

Unser Ziel ist es, allen Nutzenden, unabhängig von Alter, körperlichen, visuellen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, uneingeschränkten Zugriff auf Informationen und Dienste zu gewährleisten. Die Website wurde technisch und inhaltlich nach gängigen Standards gestaltet, um beispielsweise:

  • Textelemente über Screenreader korrekt auszugeben (WCAG 2.2 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt),

  • eine Mindestkontrast­stärke von 4,5:1 für Fließtext (WCAG 2.2 1.4.3 Kontrast (Minimum)) sicherzustellen,

  • eine klare Struktur mit Überschriften, Landmarks und Formularbezeichnungen (WCAG 2.2 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen) bereitzustellen.

Prüfverfahren und Hilfsmittel

Am 19. Juni 2025 erfolgte eine umfassende Selbstprüfung mit den Werkzeugen WAVE, Silktide, Google Lighthouse und axe. Zusätzlich haben wir die Seite manuell mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) und browser­eigenen Vorlesefunktionen getestet. Zur Unterstützung bei individuellen Darstellungseinstellungen binden wir das Ad-hoc-Tool DigiAccess ein, mit dem Nutzer:innen Kontrast, Schriftgröße und weitere Parameter anpassen können.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Kontrast­schwächen: Einige Text-Hintergrund-Kombinationen, insbesondere in Header-Bereichen unterschreiten das Kontrast­verhältnis 4,5:1. Aufgrund der Vorgaben der CI des Unternehmens ist es uns nicht möglich alle Farben anzupassen ohne das Gesamtbild der Marke zu beeinträchtigen. Die Kontraste lassen sich per DigiAccess anpassen.

  • Bild-Alt-Texte: Nicht alle Grafiken und Icons verfügen derzeit über beschreibende Alternativtexte (WCAG 2.2 1.1.1). Die sukzessive Ergänzung aller Alt-Attribute ist in Planung.

  • PDF-Dokumente: Einige hinterlegten PDF-Downloads entsprechen noch nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente (z. B. strukturierte Überschriften, Lese­reihenfolge). Künftige Publikationen werden standardmäßig barrierefrei erstellt; barrierefreie Fassungen älterer Dateien stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

  • Header-Bilder mit Text: Eingebettete Texte in Cover-Grafiken werden in den Alt-Attributen berücksichtigt, können jedoch nicht über­tragen werden, wenn sie dekorativ sind.

  • Third-Party-Fahrzeugbörse: Das eingebundene Widget enthält stellenweise fehlende Formular-Labels, unpräzise Alt-Texte und unzureichende Kontraste. Da Entwicklung und Styling außerhalb unseres direkten Einflusses liegen, führen wir regelmäßige Reviews durch und fordern Verbesserungen beim Anbieter ein (WCAG 2.2 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß § 3 Abs. 5 BITV HE 2019 machen wir für folgende Teilbereiche eine Ausnahme, da die Herstellung der Barrierefreiheit jeweils einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde:

a. Teilbereich: Third-Party-Widget „Fahrzeugbörse“

  • Beschreibung: Eingebundenes externes Such- und Filter-Widget zur Fahrzeugbörse

  • Warum unverhältnismäßige Belastung:

    • Das Widget wird komplett über einen Drittanbieter bereitgestellt und in einem abgeschlossenen iFrame geladen.

    • Jegliche Anpassung von HTML-Struktur, Formular-Labels oder Farbgestaltung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

    • Eine Neuentwicklung oder ein Austausch des Widgets würde einen Entwicklungs- und Testaufwand von mehreren Personentagen verursachen und erhebliche Lizenz- bzw. Provider-Kosten nach sich ziehen.

  • Barrierefreie Alternative:

    • Nutzer:innen können per E-Mail oder Telefon eine barrierefreie Suche anfragen. Wir führen dann manuell eine individuelle Fahrzeugrecherche durch und übermitteln Ergebnislisten in zugänglichen Formaten (z. B. als einfach strukturierte HTML-Liste oder barrierefreie PDF-Datei).

b. Teilbereich: Historische PDF-Dokumente

  • Beschreibung: Ältere Broschüren und Formulare im PDF-Format (z. B. Flyer, Verkaufsunterlagen)

  • Warum unverhältnismäßige Belastung:

    • Die Dokumente liegen nur in nativen, nicht-barrierefreien PDF-Quellen vor (Scans, unstrukturierte Layouts).

    • Eine nachträgliche vollständige Aufbereitung (z. B. Tagging, semantische Struktur) würde den Umfang der ursprünglichen Erstellung deutlich überschreiten.

    • Aufwand: Schätzungsweise mehrere Tage pro Dokument, ohne hierfür aktuell Kapazitäten oder externe Mittel freizustellen.

  • Barrierefreie Alternative:

    • Auf Anfrage übersenden wir Ihnen alle Unterlagen in einem digitalen, barrierearmen HTML-Format oder als nachträglich erstellte barrierefreie PDF-Version.

c. Teilbereich: CI-Farben

  • Beschreibung: Festgelegte Farbpalette der Corporate Identity (CI)

  • Warum unverhältnismäßige Belastung:

    • Die CI-Farben sind zentraler Bestandteil unseres Markenauftritts und in allen Designelementen konsistent hinterlegt.

    • Eine Anpassung aller genutzten Farben zur vollständigen Erfüllung der Kontrastanforderungen würde das visuelle Erscheinungsbild unserer Marke erheblich verändern und den Wiedererkennungswert beeinträchtigen.

    • Der Aufwand, sämtliche Designvorlagen, CSS-Stile und Medienassets umzubauen und neu abzustimmen, würde den Rahmen unserer Ressourcen sprengen.

  • Barrierefreie Alternative:

    • Wo möglich, bieten wir über DigiAccess individuelle Kontrastanpassungen an.

    • Zusätzlich stehen alle wichtigen Informationen auch in Textform zur Verfügung, sodass sie unabhängig von der Farbgebung lesbar bleiben.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:

Ihr Anliegen leiten wir unverzüglich an die verantwortlichen Fachbereiche weiter.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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